FREIWILLIGE FEUERWEHR
EHINGEN (DONAU)

Von Juni bis September bringt das zahlreiche Erscheinen der Vertreter der Deutschen und Gemeinen Wespe an Kaffeetafeln, in Biergärten und auf Terrassen so manch einen zur Verzweiflung. Die hungrigen Insekten stürzen sich auf alles Fressbare und machen dabei auch vor Süßresten an Kindermündern oder schon auf Gabeln aufgespießten Kuchenstückchen keinen Halt. Da ist der Wunsch groß, die als Plagegeister empfundenen Tiere schnell wieder los zu werden oder möglichst schon im Vorfeld solche Situationen zu vermeiden. Noch größere Panik lösen gar am Haus festgestellte Wespennester aus.

Wir geben Ihnen Ratschläge im Umgang mit Stechinsekten

Auf keinen Fall um sich schlagen, sondern die Wespen sanft wegschieben. Speisen und Getränke nicht unbedeckt im Freien stehen lassen. Abhilfe schaffen zum Beispiel Hauben aus Glas oder Kunststoff. Nicht aus offenen Flaschen trinken, sondern Gläser oder Strohhalme verwenden. Speisereste, insbesondere von Kindern, am Mund abwischen. Wo Fallobst am Boden liegt, niemals barfuß laufen. Mit einfachen Mitteln kann den Insekten der Zugang zu den Innenräumen eines Hauses versperrt werden, z.B. durch Gardinen, Vorhänge oder Fliegengitter.

Grundsätzlich gelten Bienen, Hummeln, Hornissen und einige seltene Wespenarten als besonders schutzbedürftig. Sie sind bereits vom Aussterben bedroht und unterliegen dem Artenschutz. Wespen und ihre Artgenossen halten sich in der Regel vom Menschen fern. Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Diese Insekten halten sich im Allgemeinen vom Menschen fern. Aggressiv werden sie nur, wenn ihr unmittelbarer Lebens- und Wohnraum bedroht wird.

Anders reagiert die Gemeine oder Deutsche Wespe. Sie kann im Spätsommer lästig werden. Doch diese gelegentliche Lästigkeit ermächtigt nicht dazu, vorbeugend Nester zu zerstören oder die Tiere zu töten. Keine Regel ohne Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beseitigung erlaubt. Jedoch erst nach naturschutzrechtlicher Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde (Landratsamt) oder durch die ausgebildeten Beauftragten der Feuerwehren.

Eine kleine Auswahl durchzuführender Erstmaßnahmen

  • Bei Bienen muss der Stachel sofort entfernt werden, da beim Stich der Biene die Giftdrüse mit am Stachel hängt und somit weiter Gift in die Wunde gepumpt wird.
  • Kühlen der betroffenen Körperregion.
  • Bei Stichen in der Mundhöhle oder im Halsbereich sofort einen Arzt aufsuchen!

Im Falle starker Schwellungen mit einhergehenden Atembeschwerden, Kreislaufstörungen oder bei Allergikern unverzüglich den Arzt verständigen. Personen mit bekannter Insektenallergie sollten immer ein entsprechendes Notfall-Medikament mit sich führen.

Die Feuerwehr hilft Ihnen

Bei Problemen oder Fragen mit Stechinsekten kann Ihnen die Feuerwehr Ehingen helfen. Wir besitzen geschulte Fachberater für Wespen- und Hornissenschutz. Daher sind wir auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Umsiedlung von Nestern geschützter Arten wie beispielsweise der Hornisse geht.

Feuerwehr Ehingen: 07391 / 503 370
Notruf: 112 (nur in dringenden Fällen)

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